Dresden ist bunt – doch die Innenstadt wird "ausgegraut"
Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig
Dresden ist bunt. Das wird gern plakatiert, beschworen und bei jeder passenden Gelegenheit wiederholt. Nur beim Bewohnerparken hat die Stadt eine besondere Vorliebe für Grau entwickelt. Mitten in Dresdner Bewohnerparkgebieten gibt es Wohnhäuser, die auf den städtischen Karten grau markiert sind. Sie liegen räumlich innerhalb des Gebietes, gehören verwaltungsrechtlich aber nicht richtig dazu. Ihre Bewohner dürfen dort zwar parken – jedoch nicht zu denselben Bedingungen wie ihre Nachbarn.
Ich wohne in einem solchen ausgegrauten Gebäude. Es liegt im Bewohnerparkgebiet 19, ist selbst jedoch vom Bewohnerparken ausgeschlossen. Der Grund: Es handelt sich um einen Neubau mit privaten Stellplätzen. Als Neubau gilt dabei bereits ein nach 1990 errichtetes Gebäude. Unserer Wohnung ist genau ein Stellplatz zugeordnet. Meine Frau und ich besitzen jedoch jeweils ein Auto. Das ist weder verboten noch besonders exotisch und als wir die Wohnung 2019 anmieteten, war es auch kein Problem, weil man in der Neustadt noch kostenfrei parken konnte.
Kein zweiter Parkplatz
Trotzdem erhalten wir für das zweite Fahrzeug keinen Bewohnerparkausweis. Die städtische Logik lautet: Sobald einem Haushalt ein einziger privater Stellplatz zur Verfügung steht, gilt sein gesamter Parkbedarf als gedeckt – unabhängig davon, wie viele Erwachsene und dauerhaft genutzte Fahrzeuge zum Haushalt gehören. Punkt.
In einem nicht "ausgegrauten" Altbau desselben Bewohnerparkgebietes sieht die Sache anders aus. Dort können grundsätzlich mehrere erwachsene Bewohner für ihre jeweiligen Fahrzeuge Bewohnerparkausweise beantragen.
Pech gehabt? Nein, so etwas nennt man „Verwaltungspraxis“. Ein Stellplatz für zwei Fahrzeuge macht nach Dresdner Verwaltungslogik offenbar zwei Stellplätze. Gegen diese Praxis habe ich geklagt. Das Verwaltungsgericht Dresden wies meine Klage im Verfahren 6 K 1983/22 ab. Die Stadt dürfe typisieren, entschied das Gericht. Sie müsse nicht berücksichtigen, dass ein Haushalt über mehr Fahrzeuge als private Stellplätze verfügt. Auch regelmäßig anfallende Parkgebühren begründeten keine besondere Härte.
Das Urteil fiel allerdings zu einer Zeit, als der Tagestarif in unserem Gebiet sechs Euro betrug – und nicht zwölf Euro, wie es die Stadtverwaltung nun für Teile der Inneren Neustadt plant. Bemerkenswert ist ein zweites Urteil, das dieselbe Kammer am selben Tag fällte. Im Verfahren 6 K 1424/24 ging es um ein anderes ausgegrautes Gebäude in der Erich-Ponto-Straße. Dort waren laut Baugenehmigung 41 Stellplätze erforderlich, tatsächlich aber nur 17 gebaut worden. Der betroffene Bewohner verfügte über keinen eigenen Stellplatz. In diesem Fall reichte dem Gericht die graue Markierung nicht aus. Die Stadt dürfe nicht allein auf einen Stellplatznachweis in der Bauakte vertrauen, wenn die Stellplätze tatsächlich nicht vorhanden seien. Sie müsse den Antrag erneut prüfen.
Die Stadt reagierte darauf jedoch nicht mit einer grundsätzlichen Neubewertung ihrer Verwaltungspraxis, sondern mit einem zusätzlichen Vordruck. Großartig, oder? Ob man für den neuen Vordruck noch den Pasierschein A38 braucht? Immerhin stellte das Gericht ausdrücklich eine Ungleichbehandlung zwischen Bewohnern ausgegrauter Neubauten und nicht ausgegrauter Altbauten fest. Unter den damaligen Verhältnissen hielt es diese noch für hinnehmbar. Zugleich sah es die Stadt aber als verpflichtet an, die weitere Entwicklung zu beobachten und ihre Ermessenspraxis zu überprüfen, wenn sich die Ungleichbehandlungen wesentlich verändern oder verfestigen.
Bewohnerparkplätze werden doppelt so teuer
Aus meiner Sicht ist dieser Zeitpunkt genau jetzt gekommen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert plant, die Dresdner Parkgebühren durchschnittlich um etwa 25 Prozent zu erhöhen. Das klingt zunächst nach einer kräftigen, aber noch überschaubaren Steigerung. Für Teile der Inneren Neustadt geht es jedoch um erheblich mehr. Unser Gebiet soll von der bisherigen Tarifzone 2 in die teuerste Tarifzone 1 wechseln. Statt 1,50 Euro sollen künftig drei Euro pro Stunde fällig werden. Das sind nicht 25, sondern 100 Prozent mehr. Auch der Tagestarif würde sich von derzeit sechs auf zwölf Euro verdoppeln.
Die Folgen treffen nicht nur die Bewohner. Höhere Parkpreise belasten auch Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister und Kultureinrichtungen. Wer für einen mehrstündigen Einkauf, Arzt- oder Restaurantbesuch zusätzlich zwölf Euro Parkgebühren bezahlen soll, überlegt sich die Fahrt in die Innenstadt möglicherweise zweimal. Einkaufszentren am Stadtrand und der Onlinehandel werden dadurch noch attraktiver.
Aus einer verkehrspolitisch gewollten Ver(s)teuerung kann so schnell eine wirtschaftliche "Ausgrauung" der Innenstadt werden: weniger Besucher, weniger Umsatz und mehr leere Geschäfte.Wer über die Hauptstraße läuft, kann es mit eigenen Augen beobachten...
Für Bewohner mit Parkausweis ändert sich vergleichsweise wenig. Bewohner "ausgegrauter" Gebäude müssen dagegen den vollen Tarif bezahlen – obwohl sie innerhalb desselben Bewohnerparkgebietes wohnen und auf denselben Straßen parken.
Die Stadt verschärft damit die finanziellen Folgen einer Ungleichbehandlung, deren Entwicklung sie nach den Worten des Verwaltungsgerichts beobachten und gegebenenfalls zum Anlass für eine Überprüfung nehmen muss.
Natürlich besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz vor der eigenen Haustür. Darum geht es nicht. Es geht um nachvollziehbare und verhältnismäßige Regeln – um Verwaltungspraxis mit Augenmaß.
Warum soll ein Altbauhaushalt mit mehreren Fahrzeugen mehrere Bewohnerparkausweise erhalten können, während ein Neubauhaushalt wegen eines einzigen privaten Stellplatzes vollständig ausgeschlossen wird? Warum wird nicht einfach die Zahl der tatsächlich zugeordneten Stellplätze berücksichtigt?
Ein Haushalt mit zwei dauerhaft genutzten Fahrzeugen und einem privaten Stellplatz könnte einen Bewohnerparkausweis erhalten. Zwei minus eins macht eins.
Das wäre weder kompliziert noch eine Einladung zur massenhaften Vermehrung privater Fahrzeuge. Der Antragsteller müsste die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs und die Zahl der seinem Haushalt zugeordneten Stellplätze nachweisen. Behörden verlangen von Bürgern täglich deutlich kompliziertere Nachweise.
Heißt es vor Wahlen nicht immer, man müsse die Sorgen und Nöte der Bürger ernst nehmen?
Bevor die Stadt die Gebühren erhöht, sollte der zuständige Bürgermeister Stephan Kühn deshalb die Ausgrauungspraxis überprüfen und dabei auch die Regelungen anderer sächsischer Städte berücksichtigen. Nach meinen telefonischen Auskünften bei den zuständigen Stellen wird eine vergleichbare pauschale Ausgrenzung ganzer Gebäude in Leipzig, Chemnitz und Zwickau nicht praktiziert.
Deshalb habe ich eine Petition an den Dresdner Stadtrat gerichtet. Sie fordert, die Gebührenerhöhung und die Erweiterung der teuersten Tarifzone in der derzeit bekannten Form nicht zu beschließen. Zuvor sollen die wirtschaftlichen Folgen für die Innenstadt untersucht und die Regeln für Bewohner ausgegrauter Gebäude überprüft werden.
Wer innerhalb eines Bewohnerparkgebietes wohnt, darf nicht allein aufgrund der Farbe seines Hauses auf einer Verwaltungskarte zum Besucher vor der eigenen Haustür erklärt werden.
Dresden will bunt sein. Beim Bewohnerparken wäre schon weniger Grau ein Anfang.
Die Petition kann auf dem Beteiligungsportal der Landeshauptstadt Dresden hier mitgezeichnet werden.
Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V.