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Behörden: Tigerhaltung verstößt gegen Mindestanforderungen

Behörden: Tigerhaltung verstößt gegen Mindestanforderungen
Das Tigergehege genügt laut Behörden nicht an den Anforderungen. / Foto: Heiko Rebsch/dpa
Von: DieSachsen News
Ein Tiger entkommt, ein Mann wird schwer verletzt, das Tier erschossen. Die Anlage bei Leipzig verstößt laut Behörden gegen Vorgaben. Wie geht es für die restlichen Raubkatzen weiter?

Die private Tigerhaltung bei Leipzig, aus der am Sonntag ein Tier ausgebrochen ist und erschossen wurde, genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.

Nach dem Tod des Tigers leben in der Anlage noch acht Tiere. Was mit ihnen nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen. «Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten», erklärte das Landratsamt.

Am Sonntagmittag war ein ausgewachsener männlicher Tiger aus der Anlage in einem Gewerbegebiet in Dölzig nahe der Autobahn 9 entkommen. Dabei wurde ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt. Die Polizei erschoss den Tiger im Bereich einer Kleingartenanlage. Die Tiger gehören einer ehemaligen Zirkus-Artistin.

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Welche Regeln gelten für die Haltung von Tigern?

Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier «seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen» untergebracht werden. Was das für Raubkatzen im Allgemeinen und Tiger im Besonderen bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.

Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein. 

In dem Gutachten heißt es jedoch auch, dass Tiersachverständige noch weiterreichende Empfehlungen abgeben. «Die Frage nach biologisch angemessenen Mindestgehegegrößen für einzelne Tierarten ist bei der Erstellung von Haltungsstandards stets umstritten.» Die Größe eines Geheges habe maßgeblichen Einfluss auf das Normalverhalten und Wohlbefinden eines Tieres.

Laut Landratsamt sind bei der privaten Haltung von Raubkatzen außerdem auch noch artenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die sich aus dem Naturschutzrecht ergeben.

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