Für eine vertrauliche Spurensicherung nach häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen können Betroffene in Sachsen künftig auch auf die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen setzen. Wie das Sozialministerium mitteilte, hat Sachsen dafür einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1. April in Kraft. Damit werden die Kosten der vertraulichen Spurensicherung anonymisiert durch die Kranken- und Ersatzkassen für gesetzlich Versicherte übernommen.
«Wir gehen zunächst mit den an den Unikliniken Dresden und Leipzig etablierten rechtsmedizinischen Instituten an den Start, wollen aber weiteren Krankenhäusern und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte den Beitritt ermöglichen», so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Ziel sei eine flächendeckende Struktur, die Betroffenen vor Ort helfe.