Sachsen hat ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum eröffnet. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wer wird in der neuen Einrichtung untergebracht?
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen - das regelt die Dublin-III-Verordnung. In das neue Zentrum in Dresden überstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Menschen, die sich nicht an diese Regelung gehalten haben und nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat nach Deutschland weitergereist sind. Das können auch Menschen sein, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde oder die bereits als Schutzberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden. Für die Abschiebung ist dann der EU-Staat zuständig, in dem das Verfahren lief.