Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet. Demnach geht der Haftbefehl auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück.
Krah kündigt Zahlung offener Forderung an
Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. «Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde», fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen «Widerling» und zahle daher nur nach Prüfung - «Rückforderung bleibt vorbehalten».
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