Die bloße Mitgliedschaft in der AfD ist weiter kein Grund für einen Waffenentzug. Ein «sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht», erklärte Innenminister Armin Schuster in einem Interview der «Leipziger Volkszeitung» und der «Sächsischen Zeitung». «Das heißt, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze schon allein durch eine Mitgliedschaft unter Verdacht steht. Für waffenrechtliche Konsequenzen muss ein Mehr hinzutreten, um Unzuverlässigkeit anzunehmen.»
Erlass des Innenministeriums soll gleichen Maßstab garantieren
In einem Erlass hatte Sachsens Innenministerium den Waffenbehörden eine Handreichung gegeben, damit nicht jede einen anderen Maßstab anwendet. Jäger und Sportschützen im Freistaat sahen sich unter einen Generalverdacht gestellt. Schuster räumte ein, dass Gerichte in Deutschland verschiedene Urteile in dieser Sache fällten. «Selbst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenzzu diesem Thema, die vor einem Jahr eingesetzt wurde, hat sich noch nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.»
«Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer. Aber andere, die der Partei maßgeblich helfen – ob es nun das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen ist –, kommen nicht darum herum, dass wir sehr genau hinschauen», betonte Schuster. Das sei das Ziel des Bundesgesetzes. Daran würden sich auch die sächsischen Waffenbehörden weiterhin halten.