Der sächsische Flüchtlingsrat hat rechtliche Bedenken an dem neuen im Freistaat eröffneten sogenannten Sekundärmigrationszentrum geäußert. Wie Asylsuchende untergebracht und verteilt werden, finde «ihre Grenzen im Grundgesetz, im Unionsrecht sowie in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention», erklärte der Rat. Dass Menschen dort etwa über längere Zeiträume unter restriktiven Bedingungen isoliert untergebracht werden sollen, werfe rechtliche Zweifel auf.
In dem neuen Zentrum sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen statt Abschiebungen liegen.
Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig.