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CSD-Straßenfest verliert Versammlungsstatus – Stadt Dresden folgt Weisung gegen ihren Willen

CSD-Straßenfest verliert Versammlungsstatus – Stadt Dresden folgt Weisung gegen ihren Willen
Der Christopher Street Day in Dresden darf nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden, sondern nur der Umzug (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News
Das Straßenfest des CSD Dresden wird nicht als Versammlung anerkannt. Was das für die Veranstalter bedeutet, erklärt die Landesdirektion Sachsen.

Es ist ein beispielloser Eingriff in das kommunale Verwaltungshandeln: Die Landesdirektion Sachsen hat die Landeshauptstadt Dresden per fachaufsichtlicher Weisung angewiesen, dem Straßenfest des Christopher Street Day den Status als politische Versammlung zu entziehen. Die Stadtspitze hält die Weisung für rechtswidrig – muss ihr aber trotzdem folgen.

Die Weisung und ihre Frist

Mit Schreiben vom 24. März 2026 wies die Landesdirektion die Stadt an, gegenüber dem CSD Dresden e.V. einen „Feststellungsbescheid über das Nichtvorliegen der Versammlungseigenschaft" des dreitägigen CSD-Straßenfests zu erlassen, das vom 4. bis 6. Juni 2026 auf dem Altmarkt geplant ist. Der Entwurf dieses Bescheids musste der Landesdirektion bis spätestens gestern, 31. März, zur Kontrolle vorgelegt werden. Der Bescheid ist damit faktisch bereits in Arbeit.

Die Folgen sind erheblich: Als kommerzielle Veranstaltung eingestuft, trägt der CSD Dresden e.V. künftig sämtliche Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung selbst. Wie hoch diese ausfallen, kann die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben noch nicht beziffern, da es keine Erfahrungswerte gibt.

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Stadtspitze remonstriert – vergeblich

Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Beigeordnete Eva Jähnigen hatten nach eigener Prüfung ausdrücklich festgestellt, dass der CSD in seiner Gesamtheit eine Versammlung ist. An dieser Einschätzung halten beide fest. Jähnigen hat förmlich remonstriert – den behördeninternen Widerspruch gegen eine Weisung, die sie für rechtswidrig hält. „Entsprechend eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts ist im Zweifel die Versammlungseigenschaft wegen ihrer hohen Grundrechtsbindung zu bejahen", erklärte sie. Sie habe der Landesdirektion ausdrücklich mitgeteilt, die Weisung für rechtswidrig zu halten, und eine Erörterung angeboten. „Diese kam ebenso wenig zustande wie die von mir ebenfalls erbetene Erörterung mit dem CSD-Verein zu seinem aktuellen Konzept unter Einbeziehung der Auffassung der Landesdirektion."

Oberbürgermeister Hilbert stellte sich klar hinter seine Beigeordnete: „Frau Jähnigen hat meine volle Unterstützung in dieser Frage. Politik spricht oft über Bürokratieabbau und mehr Bürgerfreundlichkeit, deshalb verstehe ich nicht, warum ausgerechnet hier für den CSD ein Bürokratiemonster geschaffen und nicht im Sinne eines Teils der Bürgerschaft gehandelt wird."

Da die Stadt den Bescheid auf Weisung erlassen muss, wird sie im anstehenden Klageverfahren des CSD e.V. die Beklagte sein – eine juristische Absurdität, die das Ausmaß des Eingriffs illustriert.

Die Landesdirektion: Rechtliche Klarstellung, kein politisches Motiv

Die Landesdirektion begründet ihr Vorgehen mit dem Gebot der Gleichbehandlung: Das Straßenfest habe „überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen". Der geplante Umzug am 6. Juni bleibe als Versammlung anerkannt. „Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden", erklärte die Behörde.

CSD e.V. sieht politisch motivierten Angriff

CSD-Vorstandssprecher Ronald Zenker wies das scharf zurück. „Jetzt liegt es schwarz auf weiß vor: Das sächsische Innenministerium verhindert über seine Landesdirektion das politische Straßenfest des Christopher Street Days in Dresden." Die Entscheidung sei kein Ergebnis einer ergebnisoffenen Prüfung, sondern Ausdruck politischer Steuerung – „offenbar von ganz oben". Als Beleg nennt Zenker Innenminister Armin Schuster, der die Prüflinie bereits am 27. Juni 2025 im Sächsischen Landtag angekündigt hatte.

Tatsächlich hatte Schuster in der Plenardebatte zum CSD erklärt, bei gemischten Veranstaltungen müsse künftig geprüft werden, welcher Teil politische Versammlung und welcher Teil Veranstaltung sei. Als Vorbild nannte er den 1.-Mai-Aufzug des DGB in Chemnitz. In derselben Rede hatte er allerdings auch formuliert: „CSDs sind so lange politische Versammlungen, solange eine Teilnahme daran nicht ohne Furcht überall möglich ist" – und auf dramatisch gestiegene Fallzahlen queerfeindlicher Gewalt in Sachsen verwiesen. Wie diese beiden Aussagen miteinander vereinbar sind, hat das Innenministerium bislang nicht beantwortet.

Politische Reaktionen

Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag verlangt von Innenminister Schuster persönliches Eingreifen. Innenpolitischer Sprecher Valentin Lippmann erklärte, die Entscheidung der Landesdirektion offenbare „eine massive Ignoranz gegenüber der Bedeutung des Christopher Street Day". Schuster müsse die Weisung gegenüber der Landesdirektion zurücknehmen. Gleichstellungspolitische Sprecherin Katja Meier verwies auf einen Antrag der Fraktion, der bereits Anfang März in den Landtag eingebracht worden sei und unter anderem vorsieht, dass das Innenministerium sicherstellen solle, dass CSDs grundsätzlich als Versammlung einzustufen sind.

Auch die Dresdner Stadtratsfraktion der Grünen kritisierte das Vorgehen: Fraktionsvorsitzende Agnes Scharnetzky betonte, der CSD leiste einen zentralen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und sei in seiner Geschichte und Bedeutung zutiefst politisch. Stadtbezirksbeirat Martin Helbig warnte, angesichts stark zunehmender Angriffe auf queere Menschen sende die Entscheidung „ein fatales Zeichen".

Klage bis Karlsruhe

Der CSD Dresden e.V. kündigte an, juristisch gegen den Bescheid vorzugehen. „Wir sind bereit, diesen Fall bis zur letzten Instanz zu führen – notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht", sagte Zenker. Das Straßenfest soll in seiner bisherigen Form stattfinden.

Quellen: Pressemitteilungen CSD Dresden e.V., Grüne Stadtratsfraktion Dresden und Grüne Landtagsfraktion Sachsen vom 30.03.2026; schriftliche Antwort der Landeshauptstadt Dresden und des Geschäftsbereichs von Eva Jähnigen vom 30.03.2026; Pressemitteilung Landesdirektion Sachsen vom 30.03.2026; Plenarprotokoll Sächsischer Landtag 8/17, 27.06.2025, S. 36/37. 
Anmerkung: Eine Antwort des Sächsischen Staatsministeriums des Innern auf die gestellten Presseanfragen ist angekündigt.

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