Es ist ein beispielloser Eingriff in das kommunale Verwaltungshandeln: Die Landesdirektion Sachsen hat die Landeshauptstadt Dresden per fachaufsichtlicher Weisung angewiesen, dem Straßenfest des Christopher Street Day den Status als politische Versammlung zu entziehen. Die Stadtspitze hält die Weisung für rechtswidrig – muss ihr aber trotzdem folgen.
Die Weisung und ihre Frist
Mit Schreiben vom 24. März 2026 wies die Landesdirektion die Stadt an, gegenüber dem CSD Dresden e.V. einen „Feststellungsbescheid über das Nichtvorliegen der Versammlungseigenschaft" des dreitägigen CSD-Straßenfests zu erlassen, das vom 4. bis 6. Juni 2026 auf dem Altmarkt geplant ist. Der Entwurf dieses Bescheids musste der Landesdirektion bis spätestens gestern, 31. März, zur Kontrolle vorgelegt werden. Der Bescheid ist damit faktisch bereits in Arbeit.
Die Folgen sind erheblich: Als kommerzielle Veranstaltung eingestuft, trägt der CSD Dresden e.V. künftig sämtliche Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung selbst. Wie hoch diese ausfallen, kann die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben noch nicht beziffern, da es keine Erfahrungswerte gibt.