In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause beschäftigt sich der sächsische Landtag heute (ab 10.00 Uhr) mit zwei Anträgen zur Windenergie. Ein gemeinsamer Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD mit dem BSW sieht vor, dass Gemeinden künftig stärker vom Bau von Windrädern profitieren.
Demnach sollen betroffene Gemeinden ab 2026 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten - eine Erhöhung um 0,1 Cent. Getragen werden soll die Pflichtabgabe von den Windradbetreibern. Außerdem sollen die Flächenziele an die Vorgaben des Bundes angepasst werden: Bis 2027 würden zunächst 1,3 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden, bis 2032 zwei Prozent.
Zudem berät der Landtag über einen Antrag der AfD zum Thema Windkraft. Die Fraktion will «eine Überfrachtung sächsischer Kommunen mit Windenergieanlagen» verhindern. Gerade ländliche Regionen trügen die Lasten der Energiewende, hieß es.