Die AfD in Sachsen möchte die Landesregierung abmahnen, weil der Verfassungsschutz den Landesverband vor zwei Jahren als «gesichert rechtsextrem» eingestuft hat. Nach Auffassung von AfD-Landeschef Jörg Urban ist das «juristisch unhaltbar». Allerdings haben schon zwei Gerichte die Einstufung bestätigt.
AfD sieht Aussagen falsch interpretiert
«Aussagen wurden willkürlich zu unseren Ungunsten interpretiert. Und zwar am laufenden Band», argumentierte Urban. So sei etwa der Begriff «internationale Finanzelite» als antisemitisch stigmatisiert worden, obwohl diese Formulierung im politischen Diskurs gang und gäbe sei.
«Es ist laut Rechtsprechung zwingend festgeschrieben, dass juristische Bewertungen immer im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt werden müssen, wenn verschiedene Interpretationen möglich sind», betonte AfD-Jurist Joachim M. Keiler. «Das wurde vom Innenministerium und der Behörde grob missachtet.»
Erschwerend kommt aus Sicht der AfD hinzu, dass das vollständige Gutachten des Verfassungsschutzes nicht veröffentlicht wurde. «Das ist wie jemanden des Diebstahls zu bezichtigen, ohne zu verraten, was gestohlen wurde», hieß es.