Das sorbische Volk hat nach Ansicht des Serbski Sejm (Sorbisches Parlament) in Deutschland keine wirksame politische Vertretung. Es gebe keinen Rahmen, der eine politische Interessenvertretung der Sorben vorsehe oder finanziere, teilte ein Sprecher des Parlamentes mit. Damit stehe Deutschland im Widerspruch zu seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen, wonach Minderheiten ihre eigenen Vertretungsstrukturen wirksam und institutionell abgesichert ausüben können müssen.
Das Parlament sieht sich in diesem Punkt wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Dresden bestätigt - auch wenn es im eigentlichen Verfahren unterlag. Das Gericht habe festgestellt hat, dass es keine Finanzierungsgrundlage für eine eigenständige Politik des sorbischen Volkes gebe, erklärte der Sejm am Tag danach. Damit hätten auch die Förderungen für den Bund der Sorben (Domowina) keine Rechtsgrundlage. Denn die Domowina verstehe sich als politische Interessenvertretung.