Wegen der Enteignung eines privaten Waldstückes für den Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen will der Eigentümer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Er will sich damit gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) wehren. Das Gericht stoppte die sogenannte Grundabtretung an den Energiekonzern Leag zum 1. Januar 2026 nicht, wie ein Sprecher bestätigte. Die Gründe für die Entscheidung will das OVG demnach in der kommenden Woche mitteilen.
Anwalt: OVG-Entscheidung nicht nachvollziehbar
Rechtsanwalt Philipp Schulte, der den Eigentümer vertritt, reagierte enttäuscht auf den jetzigen Beschluss des OVG. «Wir halten diese Entscheidung für mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgebot nicht vereinbar», sagte er laut einer Mitteilung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele unmöglich machten.
Aus Sicht der «Grünen Liga» drohen bei Abbaggerung des Waldes möglicherweise Rutschungen in den Orten Rohne und Mulkwitz, ähnlich denen beim nahegelegenen Cottbuser Ostsee. «Auch deshalb begrüßen wir es, wenn die Waldeigentümer nicht aufgeben», sagte René Schuster von der «Grünen Liga».
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten