Bereits rund 9.000 Selbstständige und kleine Unternehmen in Sachsen sind von der Rückzahlung erhaltener Corona-Soforthilfen befreit. Etwa 90 Prozent der über 10.000 seit Juli 2025 eingereichten Anträge wurden bewilligt, wie aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervorgeht. Nur in 280 Fällen wurde demnach abgelehnt. In den restlichen Fällen steht die Bearbeitung noch aus.
Befreiung für finanziell schwache Unternehmen
Im vergangenen Juli hatte der Landtag Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beschlossen, um Unternehmen nicht zu überfordern. Dazu gehörte die Befreiung von Rückforderungen. Das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung von 2023 muss dafür unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten.
Die Corona-Soforthilfen des Bundes sollten 2020 finanzielle Engpässe von Kleinstunternehmen und Selbstständigen, die durch den ersten Corona-Lockdown entstanden, abfedern. In Sachsen erhielten über 84.000 Empfänger mehr als 672 Millionen Euro. Da sie ihre Tätigkeiten oft schon deutlich früher wiederaufnehmen konnten, als bei Antragstellung angenommen, waren die Zuschüsse jedoch höher als im Programm vorgesehen.