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Sächsischer Landkreis schränkt Wasserentnahme stark ein

Sächsischer Landkreis schränkt Wasserentnahme stark ein
Auch die Talsperren befinden sich «in einer schwierigen Bewirtschaftungssituation». (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News
Wegen anhaltender Trockenheit ergreift der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge neue Maßnahmen und schränkt die Wasserentnahme ein. Was genau nun verboten ist.

Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verbietet ab sofort die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung tritt laut dem Landkreis ab sofort in Kraft. Grund dafür ist die bestehende Trockenheit. «Kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet», heißt es in einer Pressemitteilung. 

Verboten sind damit nun etwa die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen und Seen. Auch die Befüllung privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Bewässerung von etwa Gärten werden eingeschränkt. Letzteres ist demnach zwischen 9 und 19 Uhr untersagt. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 30. September dieses Jahres. 

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Besonders Talsperren betroffen

«Der - seit Jahren zurückgehende - Grundwasserstand erfordert unabweisbare Sicherungsmaßnahmen», heißt es in der Allgemeinverfügung weiter. Eine Änderung der Situation sei zudem vorerst nicht absehbar. Besonders die Talsperren befänden sich «aufgrund einer nicht ausreichenden Winterfüllung und eines aus den Vorjahren mitgeführten Defizites in einer schwierigen Bewirtschaftungssituation». 75 Prozent der Einwohner des Landkreises beziehen ihr Trinkwasser demnach aus Talsperren.

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