Die Rechtmäßigkeit der einst umstrittenen Dresdner Waldschlößchenbrücke ist erneut bestätigt worden. Wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitteilte, hat der sogenannte Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Brücke Bestand. Das habe die LDS in einem ergänzenden Verfahren festgestellt.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde der Neubau der Brücke 2004 genehmigt. Naturschutzverbände klagten dagegen. 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine nachträgliche FFH-Verträglichkeitsprüfung (Fauna-Flora-Habitat) und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen sind. Die Landeshauptstadt Dresden beantragte diese ergänzenden Verfahren.