Die sächsische Regierung will den Schutz von Gewaltopfern verbessern und hat dafür einen Gesetzentwurf für den Landtag freigegeben. «Mit dem Gesetz werden der Ausbau und die langfristige Absicherung der bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleistet», teilte das Sozialministerium nach der Kabinettssitzung mit. Vor allem die Finanzierung der Einrichtungen soll sich verbessern. Zudem sind in den nächsten Jahren neue Schutzplätze und mehr Beratungsmöglichkeiten geplant. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) stellte klar, dass sich das Gesetz auf alle Betroffenen von häuslicher Gewalt bezieht - unabhängig vom Geschlecht. Neben Schutz- und Beratungsangeboten liegt der Fokus auf dem Ausbau von Informations- und Präventionsangeboten für Betroffene - auch mit Blick auf Personen, von denen Gewalt ausgeht. Ferner soll die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des Gewaltschutzes, allgemeinen Hilfsdiensten und Behörden weiter verbessert werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Zusammen mit Mitteln des Bundes sind im nächsten Doppelhaushalt für 2027 etwa 19 Millionen Euro und für 2028 etwa 20 Millionen Euro für das Hilfesystem geplant. Eine Kleine Anfrage von Linke-Politikerin Juliane Nagel im Landtag hatte unlängst ergeben, dass es in Sachsen immer noch zu wenige Plätze in Schutzhäusern für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt gibt. Im vergangenen Jahr mussten mindestens 306 Frauen, die in einem der 17 sächsischen Schutzhäuser Zuflucht suchten, wegen Platzmangels abgewiesen werden. Dazu kamen 20 Absagen von speziellen Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie 50 für Männerschutzwohnungen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenKooperation von Schutzeinrichtungen und Behörden verbessern
In Sachsen fehlen Plätze in Schutzhäusern