Sachsens Kultusministerium weitet seine Vorgaben zu geschlechtergerechter Sprache - dem sogenannten Gendern - auf Kooperationspartner aus. Schon länger werden Formen wie Gender-Stern, Unterstrich oder Doppelpunkt für geschlechtersensible Bezeichnungen an Schulen abgelehnt. Dabei beruft sich das Ministerium auf das Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung. In einem Schreiben, das aus der vergangenen Woche datiert und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird nun verfügt, dass dies vertraglich auch mit Dritten etwa bei Projekten sichergestellt werden soll.
Hierbei handle es sich um eine Klarstellung, betonte ein Ministeriumssprecher am Dienstag. Die Haltung des Ministeriums dabei ist nicht neu. Schon vor zwei Jahren hatte es in einem Schreiben an die Schulen verfügt, dass für offizielle Schreiben, Briefe an Eltern und Unterrichtsmaterialien das amtliche Regelwerk gelte und Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache tabu seien. Sie werden den Angaben nach etwa in Aufsätzen auch als Fehler markiert. Empfohlen werden dagegen Paarformen wie Schülerinnen und Schüler und geschlechtsneutrale Formen wie Lehrkräfte oder Jugendliche. Ziel sei eine für alle verständliche Sprache, hieß es nun erneut.