Für die Berechnung der neuen Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland die bestehenden Renten von mehr als 1,5 Millionen Senioren in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen prüfen. Dabei werde geschaut, wer die Voraussetzungen für den Zuschlag erfülle, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Prüfungen sollen nach ihren Angaben Ende Juni anlaufen, bevor voraussichtlich im Juli die ersten Bescheide über die Bewilligung verschickt werden könnten. Geprüft werde automatisch, ein Antrag sei dafür nicht erforderlich.
Der Bundestag hatte die Grundrente, die die finanzielle Situation von Rentnern mit schmalen Bezügen verbessern soll, im vergangenen Sommer beschlossen. In Kraft getreten ist die Regelung zu Jahresbeginn. Wegen der auch technisch aufwendigen Prüfung der Voraussetzungen lief die Auszahlung bisher noch nicht an. Zudem sind die Finanzämter eingebunden, weil die Höhe des jeweiligen Monatseinkommens darüber entscheidet, wer den Zuschlag erhält und in welcher Höhe.