CDU-Fraktion im Kreistag Bautzen fordert Sicherung der Oberlausitz-Kliniken
CDU-Fraktion setzt auf dauerhafte Stabilisierung der Oberlausitz-Kliniken
Für die Sitzung des Kreistages Bautzen am Montag, dem 30. November, hat die CDU-Fraktion einen Beschlussantrag zur Sicherung der Oberlausitz-Kliniken gGmbH eingebracht. Darin spricht sich die Fraktion ausdrücklich für den Erhalt und die dauerhafte Entwicklung der kreiseigenen Klinikgesellschaft als leistungsfähigen Schwerpunktversorger aus. Die Krankenhäuser gelten aus Sicht der Antragsteller als unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Landkreis Bautzen.
Der Kreistag soll die Oberlausitz-Kliniken dabei unterstützen, ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern und das stationäre wie ambulante Angebot zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die medizinische Versorgung in der Region auch unter veränderten Rahmenbedingungen verlässlich aufrechtzuerhalten.
Reformen im Gesundheitswesen erhöhen den wirtschaftlichen Druck
In der Begründung verweist die CDU-Fraktion auf die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser in Deutschland. Nach Einschätzung der Geschäftsführung und eines Gutachters der Firma Mediqon stehen die Einrichtungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Besonders die geplante und bereits einsetzende Ambulantisierung könne zu Veränderungen im Leistungsspektrum und in der Organisation von Versorgungsangeboten führen.
Der Landrat soll den Kreistag deshalb umfassend über die Folgen aktueller Reformen informieren. Genannt werden insbesondere das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Krankenhausreformanpassungsgesetz sowie das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Diese Regelungen könnten die wirtschaftliche Lage der Oberlausitz-Kliniken gGmbH deutlich beeinflussen.
Landkreis soll bei Bedarf schnell reagieren können
Falls sich aus den Reformen oder weiteren Entwicklungen wie dem demografischen Wandel wirtschaftliche Folgen ergeben, sollen dem Kreistag umgehend konkrete Beschlussvorschläge unterbreitet werden. Damit will die Fraktion sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Konsolidierung des Geschäftsbetriebs frühzeitig beraten werden können.
Die Oberlausitz-Kliniken sind eine Eigengesellschaft des Landkreises und versorgen vor allem den südlichen Teil des Kreisgebiets mit stationären Leistungen. Bereits 2021 hatte der Kreistag beschlossen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften nicht veräußerbares Vermögen sind und im Eigentum des Landkreises verbleiben sollen. Mit dem neuen Antrag soll diese Linie nun erneut bekräftigt werden.