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Zu spät zur Kontrolle: DFB verhängt kuriose Geldstrafe gegen Dynamo

Zu spät zur Kontrolle: DFB verhängt kuriose Geldstrafe gegen Dynamo
(Bild: Paul Scholze)
Von: 1953 Update

50 Sekunden zu spät: DFB bittet Dynamo zur Kasse

Geldstrafen gehören bei Dynamo Dresden fast schon zum Alltag. Allein in dieser Saison musste der Verein bereits über 300.000 Euro an den DFB zahlen – meist wegen Vergehen aus dem Fanlager. Doch diese Strafe ist selbst für die SGD außergewöhnlich.

10.000 Euro – wegen einer Minute

Nach dem Heimspiel gegen Arminia Bielefeld (1:1) am 20. Spieltag verhängt der DFB eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Der Grund: Dynamo kam zu spät zur obligatorischen Ausrüstungskontrolle durch das Schiedsrichter-Team.

Konkret erschien die Mannschaft nicht wie vorgesehen um 13:25 Uhr, sondern erst eine Minute später.

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Run-Down-Plan lässt keinen Spielraum

Grundlage ist der sogenannte Run-Down-Plan, der seit 2024 für jedes Spiel erstellt wird. Darin ist exakt festgelegt, wann die Teams aus den Kabinen kommen und wie lange die Kontrolle dauert.

Bei dieser Überprüfung wird sichergestellt, dass Trikots, Schuhe und Co. den Vorschriften entsprechen. In der Regel sind dafür rund drei Minuten eingeplant – inklusive möglicher Korrekturen.

DFB-Begründung im Detail

In der Urteilsbegründung schreibt der Verband:

„Die Ausrüstungskontrolle der Dresdner Mannschaft – statt planmäßig um 13:25:00 Uhr – konnte tatsächlich erst um 13:26:00 Uhr, also mit einer Verspätung von 1 Minute (60 Sekunden), abgeschlossen werden.“

Anpfiff verzögert sich – Dynamo verantwortlich

Insgesamt verzögerte sich der Anpfiff um 80 Sekunden. Allerdings trug auch Bielefeld seinen Teil dazu bei und überschritt die Zeitvorgabe um 30 Sekunden.

Diese wurden abgezogen – übrig bleiben 50 Sekunden, die Dynamo zugerechnet werden.

Dass selbst diese kurze Verzögerung Konsequenzen hat, zeigt ein weiterer Punkt aus dem Urteil:

„Die Sanktionierung nach der Tabelle zu § 7 Nr. 1.b) DFB-Rechts- und Verfahrensordnung in Verbindung mit § 14a der DFL-Spielordnung erfolgt bereits bei einer zurechenbaren Verzögerung des Anstoßes von 30 Sekunden.“

Heißt: Schon eine halbe Minute reicht für eine Strafe. Dynamo lag darüber – und muss zahlen.

(PS)

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