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SED-Unrecht - Beratung für DDR-Verurteilte

SED-Unrecht - Beratung für DDR-Verurteilte
Wer in der DDR durch Paragraf 249 ins Gefängnis kam, erhält am 14. Oktober persönliche Beratung zu Rehabilitierung und Entschädigung. (Symbolbild) / Foto: Finn Winkler/dpa
Mehr als 130.000 Menschen verbüßten in der DDR Haftstrafen wegen «asozialen Verhaltens». Nun bietet Sachsen telefonische Beratung zu Rehabilitierung und Entschädigung an.

In der DDR zu Unrecht Verurteilte können sich telefonisch zu einer möglichen Rehabilitierung und Entschädigungsansprüchen beraten lassen. Wie das Büro der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mitteilt, soll dafür am 14. Oktober von 9 bis 16 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung stehen.

Konkret geht es um Menschen, die in der DDR wegen angeblich «asozialen Verhaltens» verurteilt worden sind. Der entsprechende Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR ist gezielt politisch missbraucht worden, um politisch unliebsame Personen zu kriminalisieren, heißt es weiter. Zwischen 1969 und 1989 seien auf dieser Grundlage 160.000 Menschen verurteilt worden. Mehr als 130.000 von ihnen haben eine Haftstrafe verbüßt.

Fast jede vierte in der DDR inhaftierte Person sei damit wegen dieses Paragrafen im Gefängnis gewesen. Betroffen sind den Angaben nach unter anderem Ausreiseantragsteller gewesen, die wegen des Antrags ihre Arbeitsstelle verloren und mangels Beschäftigung als «asozial» eingestuft wurden.

Der Bürgerberater der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 351 493 3700. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

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