Das sächsische Finanzministerium und der Städte- und Gemeindetag des Freistaats haben Transparenz bei der anstehenden Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer zugesichert. Sie sind ein Faktor, mit dem die Höhe der Grundsteuer ermittelt wird. Für jede Gemeinde sollten Hebesätze veröffentlicht werden, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären, teilten das Ministerium und der Spitzenverband am Mittwoch in Dresden mit. Man wolle damit auf die Sorge zahlreicher Bürger reagieren, dass die Reform zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer führe.
«Aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke wird es zwangsläufig zu Veränderungen im Einzelfall kommen – manche werden mehr, andere dafür weniger zahlen müssen. Allein mit der Reform lässt sich aber eine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens einer Gemeinde nicht begründen», betonte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Deswegen wolle man einen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune transparent machen. Der Minister rechnet damit, dass die Daten dazu im Laufe des kommenden Frühjahrs vorliegen, also rechtzeitig vor der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Kommunen.