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Keine Auswirkungen des GDL-Streiks auf sächsische Verkehre der Länderbahn und City-Bahn Chemnitz

Keine Auswirkungen des GDL-Streiks auf sächsische Verkehre der Länderbahn und City-Bahn Chemnitz
Ein Trilex-Zug der Länderbahn mit der Werbung „Görliwood Express“ fährt nach Görlitz. / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News

Die Länderbahn mit den sächsischen Verkehren der «Trilex» und «Vogtlandbahn» wird nach eigenen Angaben nicht vom angekündigten fast zweitägigen Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL betroffen sein. Grund hierfür sei der im Dezember erzielte Tarifabschluss der Netinera-Gruppe, zu der auch die Länderbahn gehöre, teilte das Verkehrsunternehmen am Dienstag mit. Die Länderbahn werde deshalb ihre Verkehrsleistungen nach dem geltenden Fahrplan erbringen.

Mit Einschränkungen sei aber dann zu rechnen, wenn die für diese Verkehre relevanten Stellwerke sich am Streik beteiligen. Allerdings konnte bei den vorangegangenen Streikmaßnahmen der GDL der Regelverkehr in den sächsischen Netzen aufrechterhalten werden. Reisende seien gebeten, sich kurz vor Fahrtantritt noch einmal zur gewünschten Reiseverbindung und allen Anschlüssen zu informieren und gegebenenfalls mehr Fahrzeit einzuplanen.

Passagiere, die ihre zwischen Donnerstagmorgen und Freitagmittag geplante Reise aufgrund des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Denn die Länderbahn ist Mitglied im Deutschlandtarifverbund. Im Rahmen einer Sonderkulanz haben die Fahrgäste auch die Möglichkeit, ihre geplante Reise vorzuverlegen und früher zu fahren.

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Auch die City-Bahn Chemnitz verwies in einer Mitteilung darauf, dass sie vom Streik nicht betroffen sei und ihre Verbindungen fahrplanmäßig anbiete. Da sie zu einem großen Teil Infrastruktur der Deutschen Bahn nutze, «kann es dennoch zu Ausfällen oder Verspätungen kommen, falls Fahrdienstleiter der DB sich am Streik beteiligen».

Im Tarifstreit mit der Bahn hatte die GDL am Montag zu einem neuen, 35-stündigen Streik aufgerufen. Mitglieder wurden aufgerufen, ihre Arbeit von Donnerstagfrüh (2.00 Uhr) bis zum Freitagmittag (13.00 Uhr) niederzulegen.

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