Die «Ostdeutsche Allgemeine Zeitung» («OAZ») muss keine Unterlassung kritischer Aussagen des Blog-Portals «Volksverpetzer» hinnehmen. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) hat eine entsprechende Beschwerde der «OAZ» am Dienstag zurückgewiesen.
Nach Angaben des Gerichts drehte sich das Verfahren um einen Artikel des «Volksverpetzers». Darin setzten sich die Autoren kritisch mit der Berichterstattung eines «OAZ»-Redakteurs auseinander. Laut Darstellung des Gerichts werfen sie ihm vor, eine «verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung» über anthroposophische Gruppen zu leisten. Genannt wird dabei auch die vom Verfassungsschutz beobachtete völkische «Anastasia»-Bewegung.
Die «OAZ» und der Autor des Artikels hielten die Formulierungen für unwahre Behauptungen. Sie wollten deshalb eine einstweilige Verfügung erreichen, mit der die Autoren künftig diese Behauptungen unterlassen müssen. Bereits in erster Instanz war die «OAZ» Anfang Juni vor dem Dresdner Landgericht gescheitert.