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Erste Musterfeststellungsklage wegen Zinsanpassung

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Im Streit um Zinsanpassungen in Sparverträgen der Sparkasse Leipzig hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage erhoben. Damit will sie laut einer Mitteilung vom Donnerstag Prämiensparern zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen. Alle Kunden des Geldinstituts mit einem Vertrag «Prämiensparen flexibel», der die Klausel «Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst» enthält, können sich der Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden anschließen. Das Register für die Anmeldung werde in den nächsten Tagen beim Bundesamt für Justiz eröffnet.

«Der Senat prüft, ob die formellen Voraussetzungen für die Übersendung an das Bundesamt für Justiz gegeben sind», sagte eine OLG-Sprecherin in Dresden. Wenn die Klage zulässig sei, werde sie veröffentlicht. Das OLG ist erstinstanzlich und ausschließlich zuständig für Musterfeststellungsklagen. «Es ist die erste in Sachsen.»

In dem Streit geht es um nicht ordnungsgemäße Zinsanpassungen in Langzeitsparverträgen. Laut Verbraucherzentrale haben sich die Sparkassen nicht an die vom Bundesgerichtshof definierten Kriterien gehalten. «Wir haben landesweit rund 3000 Verträge geprüft und festgestellt, dass im Schnitt 2500 Euro zu wenig ausgezahlt wurden», sagte eine Sprecherin. Bei der Sparkasse Leipzig seien es 3400 Euro.

Die Musterfeststellungsklage wurde im Zuge des VW-Abgasskandals im November 2018 ins deutsche Recht eingeführt, um geschädigten Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche ohne großen finanziellen Aufwand zu ermöglichen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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