Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat ihre Informationspraxis zum Hauseinsturz in Görlitz verteidigt. Zuvor war Kritik laut geworden, dass die Ermittlungsbehörde Hinweise zu den Tatverdächtigen nicht früher veröffentlichte. Bei der Pressearbeit hätten die Strafverfolgungsbehörden zu jedem Zeitpunkt zwischen den schutzwürdigen persönlichen beziehungsweise privaten Interessen der Tatverdächtigen und dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung abzuwägen, teilte die Behörde auf Anfrage mit.
Erste Hinweise gingen zwei Tage nach dem Hauseinsturz ein
Die Staatsanwaltschaft erinnerte an eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Polizei vom 8. Juni, in der einige Details zu den Ermittlungen genannt wurden. Am Vorabend hatte sie erstmals über Tatverdächtige berichtet. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Männer seien Hinweise der polnischen Polizei gewesen, die am 20. Mai in Görlitz eingingen, hieß es damals.
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