Nachdem ein Häftling von einem Freigang nicht ins Gefängnis Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) zurückgekehrt war, liegen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten von Bediensteten vor. Es gebe auch keinen Anlass, dies zu vermuten, teilte eine Sprecherin des sächsischen Justizministeriums am Montag auf Anfrage mit.
Der 31-Jährige war am Freitag nach einem für zwei Stunden genehmigten Freigang ohne Begleitung nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) zurückgekehrt. Nach einem Zeugenhinweis war der angetrunkene Mann am Folgetag in der Nähe eines Supermarktes in Chemnitz gefasst und in die JVA zurückgebracht worden.
Der 31-Jährige war wegen zweifachen versuchten Mordes 2015 zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge handelt es sich um den sogenannten Joker-Messerstecher. Er hatte zwei Teenager in seiner Wohnung beherbergt, sich dann als die Figur «Joker» aus dem «Batman»-Film maskiert und auf sie eingestochen. Die Opfer wurden schwer verletzt, konnten aber fliehen. Das Strafende für den 31-Jährigen ist laut Ministerium für den 21. November 2024 vorgesehen.