Ein heute ergangenes Gerichtsurteil hat eine Wende im Bereich des Klimaschutzes in Deutschland eingeläutet. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben, die ein Sofortprogramm für die Sektoren Gebäude und Verkehr forderten. Dieses Urteil verpflichtet die Bundesregierung, gemäß § 8 Klimaschutzgesetz ein Programm zu erarbeiten, das die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in diesen Sektoren für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.
Die Notwendigkeit für diese Maßnahme wurde durch das Umweltbundesamt hervorgehoben, das für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Emissionsmengen in den Bereichen Verkehr und Gebäude festgestellt hatte. Laut Klimaschutzgesetz ist das zuständige Bundesministerium verpflichtet, bei Überschreitung dieser Grenzwerte ein Sofortprogramm vorzulegen, um die Einhaltung der Emissionsmengen in den folgenden Jahren zu gewährleisten.