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Tilgungszuschüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher beantragen

Der sächsische Energieminister Wolfram Günther spricht nach einer auswärtigen Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild
Der sächsische Energieminister Wolfram Günther spricht nach einer auswärtigen Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild

Für die Anschaffung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen gibt es ab Montag eine Finanzspritze vom Freistaat. Energieminister Günther erhofft sich davon einen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Wer sich eine Photovoltaik- oder Geothermieanlage oder einen Speicher anschaffen will, kann ab diesem Montag Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen. Im Rahmen der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher stehen dafür insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung, wie das Energieministerium am Sonntag mitteilte. Das Förderprogramm bietet demnach Darlehen für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu fünf Millionen Euro an. Diese können mit Tilgungszuschüssen von grundsätzlich bis zu 10 Prozent und bis zu 20 Prozent für Stromspeicher unterstützt werden.

Energieminister Wolfram Günther (Grüne) sprach laut Mitteilung von einem weiteren Meilenstein für die Energiewende in Sachsen. «Mit den Darlehen und Tilgungszuschüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher werden wir einen weiteren deutlichen Zubau von erneuerbaren Energien in Sachsen anstoßen», sagte er.

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit installierter Bruttoleistung über 30 Kilowattpeak an oder auf Gebäuden oder offenen Parkplätzen, dezentralen Stromspeichern, elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen und Wärme- oder Kältespeichern. Grundsätzlich sollen die Anträge laut Mitteilung an die angebundenen Hausbanken gestellt werden. Unter anderem Kommunen und Wohnungsunternehmen beantragen die Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank.

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