Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Fortgang der Abrissarbeiten am geschichtsträchtigen Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin-Prenzlauer Berg vorläufig für legitim erklärt. Das Gericht lehnte am Donnerstagabend einen Antrag des Vereins Naturfreunde auf Erlass einer sogenannten Zwischenverfügung ab. Das wurde am Freitag mitgeteilt.
Eine Pressesprecherin des Gerichts betonte, dabei handele es sich nicht um eine Entscheidung über den Eilantrag des Vereins. «Dieser ist nach wie vor offen.» Das Gericht habe lediglich entschieden, dass das Land Berlin die Abrissarbeiten «vorläufig - also bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag - fortsetzen darf».
Der Verein Naturfreunde Berlin hatte einen Eilantrag gestellt, um die Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen, bis der Artenschutz im Sportpark ausreichend berücksichtigt worden sei. Es geht dabei um die Sicherung von Brutplätzen von Vögeln und Fledermäusen.