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DTB: Expertise kann Untersuchung nicht in Frage stellen

DTB: Expertise kann Untersuchung nicht in Frage stellen
Die Deutsche Frauen-Trainerin Gabriele Frehse. Foto: picture alliance / Catalin Soare/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen News

Der Konflikt zwischen dem Deutschen Turner-Bund und dem Olympiastützpunkt Chemnitz wegen der Weiterbeschäftigung von Turn-Trainerin Gabriele Frehse spitzt sich weiter zu. Der DTB wies am Donnerstag die im Auftrag des Olympiastützpunktes erstellte Expertise zu den Missbrauchsfällen in Chemnitz zurück.

«Diese 'Expertise' wurde in Unkenntnis des Untersuchungsberichts der vom DTB beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und auch darüber hinaus auf gänzlich unvollständiger Tatsachengrundlage erstellt. Sie ist nicht im Ansatz geeignet, die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung in Frage zu stellen», hieß es vom DTB. Erst recht sei diese Expertise nicht dazu geeignet, die Schilderungen der betroffenen Athletinnen in Zweifel zu ziehen.

Nach einer Untersuchung durch eine Frankfurter Kanzlei hatte der DTB «schwerwiegende Pflichtverletzungen» von Frehse festgestellt. Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer und weitere Turnerinnen hatten der Trainerin vorgeworfen, sie im Training schikaniert, Medikamente ohne ärztliche Verordnung verabreicht und keinen Widerspruch zugelassen zu haben. Frehse hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.

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Der DTB habe nun zur Kenntnis genommen, dass der Olympiastützpunkt seine Bemühungen offenbar auf den Versuch konzentriere, die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung zu diskreditieren, statt aus diesen Ergebnissen die gebotenen Konsequenzen zu ziehen, hieß es vom DTB.

Der Olympiastützpunkt hatte eine Expertise zur Stellungnahme des DTB-Präsidiums durch den neutralen Gutachter Professor Udo Rudolph von der Universität Chemnitz anfertigen lassen. Darin heißt es, dass für eine offene und strukturierte Aufarbeitung der Ereignisse eine sachkundige, unabhängige und offene Untersuchung unabdingbar sei. Die Untersuchung der Frankfurter Kanzlei weise Unzulänglichkeiten bezüglich einer unvoreingenommenen Befragung der Zeugen auf.

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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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