Dresden-Studenten können ab sofort die Umzugsbeihilfe 2017 erhalten - Bis 31. März läuft die Frist zur Beantragung im Studentenwerk
Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhält jeder, der wegen seines Studiums in der sächsischen Landeshauptstadt erstmals von außerhalb nach Dresden gezogen ist und sich im vergangenen Jahr mit Hauptwohnsitz hier angemeldet hat. Von Januar an bis zum 31. März dieses Jahres kann die Umzugsbeihilfe beim Studentenwerk beantragt werden. Das Geld wird überwiesen, Barauszahlungen sind nicht möglich. Die Umzugsbeihilfe erhalten Studierende von acht Dresdner Bildungseinrichtungen: von der Technischen Universität Dresden, von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, von der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, von der Hochschule für Bildende Künste Dresden, von der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, von der Hochschule für Kirchenmusik Dresden, von der Evangelischen Hochschule Dresden und von der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.