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Barrierefreier Zugang zu digitalem Dienstleistungsangebot

Das digitale Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss nun grundsätzlich barrierefrei sein. Ausnahmen davon seien nachvollziehbar zu begründen. Darauf haben die Behindertenbeauftragten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor dem vollständigen Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Richtlinie an diesem Mittwoch hingewiesen. Das betreffe somit nun auch Apps für Smartphones und Tablets etwa zum Kauf von Tickets oder zur Fahrplanauskunft des öffentlichen Nahverkehrs.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet für alle Nutzer mehr Übersichtlichkeit, mehr Komfort und bessere Verständlichkeit der digitalen Dienstleistungsangebote, hieß es. Aus Sicht der Landesbeauftragten gibt es dabei aber noch einen enormen Aufklärungs-, Schulungs- und Entwicklungsbedarf. Bürger könnten sich an die jeweiligen Betreiber der Seiten und die in jedem Bundesland eingerichteten Durchsetzungsstellen für barrierefreies Internet wenden, wenn Sie auf Mängel auf Internetseiten oder Apps stoßen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH