loading

Nachrichten werden geladen...

1.262 Mal Erbe in einem Jahr: Was der Freistaat Sachsen von Verstorbenen übernimmt – und was ihn das kostet

Der Freistaat Sachsen erbt auch immer wieder Garagen. (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Der Freistaat Sachsen erbt auch immer wieder Garagen. (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa

Über 1.200 Mal wurde Sachsen 2025 zum Erben. Knapp 7,9 Millionen Euro flossen ein – doch nach Abzug der Kosten bleibt oft kaum etwas übrig. Was der Staat erbt, welche Lasten damit verbunden sind und warum sogar DDR-Tantiemen eine Rolle spielen.

Im vergangenen Jahr ging 1.262 Mal eine Erbschaft an den Freistaat Sachsen. Das passiert, wenn eine in Sachsen gemeldete Person ohne Angehörige oder Partner stirbt oder wenn diese das Erbe ausschlagen. Welche Werte fallen so dem Land zu? Lohnt es sich für den Staat, Erbe zu sein?

Was hat Sachsen 2025 mit Erbschaften eingenommen?

Voriges Jahr flossen durch sogenannte Fiskalerbschaften knapp 7,9 Millionen Euro an das Land. Das ist laut dem Zentralen Flächenmanagement (ZFM) etwas weniger als im Jahr zuvor, als es knapp 8,7 Millionen Euro waren.

Die Abwicklung ist jedoch kostspielig: Zusammen mit Personal- und Sachkosten musste Sachsen fast 5 Millionen Euro aufwenden. 22 Bedienstete bearbeiten die Fälle im Fachbereich Fiskalerbschaften.

Eine einfache Gewinnrechnung ist kaum möglich, teilte das ZFM mit. Oft bringen Erbschaften Verpflichtungen mit sich – etwa für den Unterhalt oder die Verkehrssicherung von Liegenschaften. Unterm Strich ist der Staat deshalb froh, wenn für ihn eine «schwarze Null» herauskommt.

Was erbt der Staat alles so?

Das ZFM nennt «Häuser, Garagen, Hofstellen, Gärten, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen» als typische Fälle. Die meisten Immobilien befinden sich in Sachsen, manche aber auch in anderen Bundesländern oder im Ausland.

«Diese sind in vielen Fällen über deren Wert hinaus mit Grundpfandrechten belastet oder in baulich schlechtem Zustand», erklärte der ZFM-Leiter Martin Oberacher. Kommen unbekannte Miteigentümer hinzu, werden Verfahren schnell aufwendig.

Ein Beispiel für eine komplizierte Erbschaft ist ein ehemaliges Faserplattenwerk. Die Industriebrache steht im sächsischen Altlastenkataster; vermutlich lagern gefährliche Stoffe im Boden. Untersuchungen laufen, und allein die Beseitigung oberirdisch abgelagerter Schadstoffe würde laut einem Gutachten 2,5 Millionen Euro kosten. Wegen Überschuldung dieses Nachlasses läuft seit mehreren Jahren ein Insolvenzverfahren.

Auch Schmuck taucht immer wieder in Hinterlassenschaften auf. Er wird über Auktionshäuser oder Edelmetallhändler veräußert. Von den kräftig gestiegenen Gold- und Silberpreisen hat Sachsen dabei kaum profitiert. «Herausragende Wertsachen fanden sich leider nicht», so Oberacher.

Was hat der Staat als Erbe mit dem DDR-Hit «Am Fenster» zu tun?

Im Mai 2000 starb die Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß in Leipzig. Sie verfasste das Gedicht «Am Fenster», das die Band City 1974 vertonte und das bis heute ein viel gespielter, ikonischer Song ist. Zunächst waren keine Erben bekannt; 2002 stellte ein Amtsgericht den Freistaat als gesetzlichen Erben von Rauchfuß fest. Jahr für Jahr flossen Tantiemen an das Land.

Diese — durchaus einträgliche — Erbschaft war jedoch nicht von Dauer, teilte das ZFM mit. Erbrechtliche Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren; der Freistaat ist also zunächst immer Erbe auf Widerruf.

Ein Erbenermittlungsbüro fand schließlich entfernte Angehörige (Erben dritter Ordnung). Sie beanspruchten den Nachlass, und Sachsen musste die Tantiemeneinnahmen in Höhe von insgesamt rund 161.000 Euro an die tatsächlichen Erben herausgeben.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten