Logo Die Sachsen News

Wölfe in Sachsen können künftig bejagt werden

Wölfe in Sachsen können künftig bejagt werden
Sachsens Landtag hat per Gesetz den Abschuss von Wölfen erleichtert (Archivbild). / Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Sachsen will den Bestand an Wölfen künftig regulieren. Per Gesetz werden Zuständigkeiten auf die Jagdbehörden übertragen. Der Bundesgesetzgeber hatte vorgelegt.

Sachsen erleichtert den Abschuss von Wölfen. Am Abend hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, in dem das Bestandsmanagement den Jagdbehörden übertragen und der Schutz der Wölfe anpasst wird. Damit setzt der Freistaat Bestimmungen des Bundes um. Im April traten die Gesetze zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Ein Wolf kann fortan bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. 

Minister sieht Land endlich handlungsfähig

«Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden», erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) im Landtag. Mit der Entscheidung setze man ein Signal an die Weidetierhalter, ihre Belange sehr ernst nehmen.

Sachsen hat aktuelle 46 Wolfsterritorien - Rudel, Paare, Einzelwolf 

Nach Behördenangaben wurden beim Monitoring 2024/2025 in Sachsen insgesamt 46 Wolfsterritorien nachgewiesen. Es gebe 35 Wolfsrudel, zehn Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf. Die meisten Territorien befinden sich in der Oberlausitz. Dort leben 27 Rudel, fünf Paare und eine Wölfin. 

Bis Jahresmitte 116 Schadensfälle gemeldet

In diesem Jahr wurden bis Ende Juli von Nutztierhaltern 116 Schadensfälle gemeldet. In 73 Fälle gilt der Wolf als Verursacher als hinreichend sicher. 200 Nutztiere wurden getötet. Größtenteils sind Schafe betroffen, aber auch Ziegen und Rinder werden zum Opfer. Die Halter bekommen bei einem Nachweis einen Schadensausgleich. 

Kritik an Gesetzesänderung

Den Schutzstatus des Wolfes zu lockern, ist auch in Sachsen umstritten. Grünen-Politikerin Franziska Schubert warf der Regierung vor, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, um den Wolf zum Abschuss freizugeben. Sachsen gehe dabei sogar über bundesrechtliche Regelungen hinaus. Der Gesetzentwurf sage nichts zur Qualifikation der Schützen, zur Nachsuche oder zum brauchbaren Jagdhund. «Er sagt auch nichts zur Entnahmeobergrenze, nichts zur Beteiligung von Verbänden oder Weidetierhaltung, nichts zur wissenschaftlichen Evaluation und nichts zu Berichtspflichten.»

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten