Schüler mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) sollen in Sachsen künftig einen Nachteilsausgleich erhalten. Darauf einigte sich der Landtag am Mittwochabend in einem Gruppenantrag fast aller Fraktionen. «Jeder Schüler zählt. Ich freue mich über den gemeinsamen Antritt, Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Rechenschwäche gezielt zu unterstützen. Wir werden jetzt zügig die Voraussetzungen dafür schaffen», sagte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Konkret soll Dyskalkulie künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt werden. Zunächst geht es um die Klassen 1 bis 3. Der Nachteilsausgleich bedeutet: betroffene Mädchen und Jungen erhalten mehr Arbeitszeit für schriftliche Leistungen, differenzierte Aufgabenstellungen, Platz für Nebenrechnungen oder Unterstützung durch besondere didaktisch-methodische Hilfsmittel. Sachverständige sollen in einer Arbeitsgruppe die Details erarbeiten.
BSW: Jahrelange Unsicherheit wird beendet
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) schrieb den Erfolg seiner Fraktion zu. Mit dem Landtagsbeschluss werde ein zentrales Anliegen Realität, betonte der Abgeordnete Lars Wurzler. Nach jahrzehntelanger Unsicherheit gebe es ab dem kommenden Schuljahr endlich verbindliche und rechtssichere Hilfe für Betroffene. Die Anerkennung der Rechenschwäche dürfe kein symbolischer Akt bleiben. «Besonderes Augenmerk muss zudem auch auf höhere Klassenstufen gelegt werden.»
Linke-Politikerin Luise Neuhaus-Wartenberg forderte, Lehrkräfte im Umgang mit Dyskalkulie zu schulen. «Selbstverständlich sollten auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen. Eine gute Förderung in der Kita sowie den Klassen 1 und 2 beugt der Teilleistungsschwäche am besten vor.» Außerdem müsse die Unterstellung beendet werden, betroffene Kinder seien faul oder würden unrechtmäßig bevorteilt.
CDU: Defizite nicht verwalten, sondern beheben
«Wir haben den ursprünglichen Antrag durch ein intensives Konsultationsverfahren fachlich geschärft und auf ein solides Fundament gestellt. Statt mit dem Begriff Dyskalkulie besondere Rechenschwierigkeiten pauschal als Behinderung abzustempeln, rücken wir die gezielte Überwindung dieser in den Fokus», erklärte CDU-Bildungsexperte Holger Gasse. Ziel sei es, Defizite nicht nur zu verwalten, sondern durch frühes Erkennen und passgenaue Förderung zu beheben.
Der Antrag ist Ergebnis des sogenannten Konsultationsmechanismus, an dem sich im Landtag alle Fraktionen außer der AfD beteiligen. CDU und SPD bilden im Freistaat eine Minderheitsregierung und sind bei ihren Vorhaben auf Stimmen von BSW, Grünen und Linken angewiesen. Diese Fraktionen können über den Mechanismus eigene Projekte mehrheitsfähig machen.
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