Die sächsische Staatsregierung hat mit Unverständnis auf Forderungen der Stadt Gelsenkirchen reagiert, Unterkunftskosten für dort wohnende Flüchtlinge aus Sachsen zu übernehmen. Der Oberbürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt, Frank Baranowski (SPD), hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) in einem der dpa vorliegenden Brief 277 199 Euro Unterbringungskosten für 172 ursprünglich Sachsen zugewiesene anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte in Rechnung gestellt. Ein weiteres Schreiben ging an Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU). Darin geht es um 294 927 Euro für 183 Flüchtlinge.
Die rechtliche Grundlage für diese Forderung sei nicht ersichtlich, meinte am Mittwoch ein Sprecher des Innenministeriums in Dresden. «Ungeachtet dessen ist es bundesweit gängige Praxis, dass Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung nur entweder aus eigenen Kräften oder durch das eigene Bundesland beziehungsweise durch den Bund über das eigene Bundesland sicherstellen können.» Deshalb müssten - unabhängig davon, ob die Forderung gerechtfertigt sei oder nicht - solche Ansprüche über das Land Nordrhein-Westfalen beim Bund angemeldet werden.