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Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl von Großschirma erklärt

Die Bürgermeisterwahl von Großschirma, bei der sich der AfD-Politiker Rolf Weigand durchgesetzt hatte, ist für ungültig erklärt worden. Das sei das Ergebnis einer eingehenden Prüfung durch die Kommunalaufsicht, teilte das Landratsamt Mittelsachsen am Freitag mit. Es seien mehrere Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften festgestellt worden. Als erheblich für das Ergebnis wurde das Fehlen der «eigenhändigen Unterschrift» unter dem Wahlvorschlag Weigands eingestuft. Eine Neuwahl wurde angeordnet.

Der 39-jährige Weigand hatte sich bei der Wahl am 3. März gleich im ersten Wahlgang gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt. Er hatte 59,4 Prozent der Stimmen erhalten. Die Wahl in der 5500-Einwohner-Kleinstadt war nach dem Suizid des langjährigen Amtsinhabers Volkmar Schreiter im vorigen Herbst nötig geworden. 

Ohne eigenhändige Unterschrift hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen, hieß es in der Erklärung des Landratsamtes. Gegen den Wahlprüfungsentscheid könne Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.

«Wir werden die Sache juristisch anschauen und überprüfen und danach entscheiden, ob und wie wir damit umgehen», sagte der Sprecher der AfD-Sachsen, Andreas Harlaß am Freitag auf Anfrage. Weigand selbst war zunächst nicht zu erreichen.

Die anderen Verstöße wurden dagegen für das Ergebnis als unerheblich eingestuft. Der Stadt ist der Wahlprüfungsbescheid am Freitag zugestellt worden. Darin wird sie aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl anzuordnen.

Weigand hatte als zweiter Politiker für die AfD einen Bürgermeisterposten in Sachsen erobert. Wenige Tage zuvor hatte Tim Lochner sein Amt als Oberbürgermeister in Pirna angetreten. Lochner ist kein AfD-Mitglied, war aber von der Partei zur Wahl aufgestellt worden.

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