Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat 2025 bei Kontrollen zum Mutterschutz in Unternehmen 174 Verstöße festgestellt. Sie betrafen etwa das Verbot der Mehrarbeit und der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Liegemöglichkeiten, teilte die LDS mit. Wenn Mängel nicht abgestellt werden, kann das zu einem Bußgeld führen. Die meisten Arbeitgeber seien aber verantwortungsbewusst und für Hinweise auch dankbar, hieß es.
Insgesamt wurden 1.134 Betriebskontrollen durchgeführt. Der Behörde wurden 12.091 Schwangerschaften gemeldet, 531 weniger als im Vorjahr.