Sachsen will für Windkraftanlagen einen Mindestabend von 1000 Meter zu Wohngebäuden festlegen. Das sieht ein am Dienstag beschlossener Gesetzentwurf der Regierung vor, der nun an den Landtag geht. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering bestehender Anlagen geht - also das Nachrüsten bestehender Anlagen - oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Dazu ist aber ein Beschluss erforderlich.
«Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz», sagte der für Regionalentwicklung und Bau zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU): «Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie.» Schmidt stellte aber auch klar, dass man zum Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Flächen benötigt und nannte dabei unter anderem frühere Bergbaulandschaften.