Die sächsische Landesregierung will das Bestattungsgesetz modernisieren. Damit könnten auch Bestattungen in Tüchern möglich sein. Eine Regelung zum Verstreuen der Asche auf dem eigenen Grundstück ist nicht vorgesehen, dies soll jedoch auf Friedhöfen möglich sein, wie das sächsische Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Auch soll die Beigabe der Asche eines Haustiers als Grabbeilage bei der Bestattung eines Menschen geregelt werden.
Für die Öffnung der Bestattungsformen für alle Religionen und Weltanschauungen muss demnach auch der Sargzwang gelockert werden. Ein erster Gesetzentwurf soll im zweiten Quartal dem Kabinett vorgelegt werden, anschließend entscheidet der Landtag darüber.
In dem Entwurf geht es laut Ministerium um Regelungen zu alternativen Bestattungsmöglichkeiten, die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, die Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Behörden, sowie Neuregelungen der Bestattungsfristen. Zudem sieht es Regeln zur Bestattung von «Sternenkindern» vor. Das sind Kinder die vor, bei oder kurz nach der Geburt gestorben sind.