Die Immunität des CDU-Landtagsabgeordneten und sächsischen Kultusministers Conrad Clemens soll aufgehoben werden. Eine entsprechende Empfehlung gab der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten. Die Beschlussempfehlung gilt als Entscheidung des Landtags, sofern nicht innerhalb von sieben Tagen ein Abgeordneter Widerspruch einlegt. Bei Widerspruch entscheidet das Plenum des Landtags auf seiner nächsten Plenarsitzung über die Empfehlung.
Mit Tempo 81 in 30er-Zone
Clemens hatte sich 2023 noch während seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. «Ja, ich habe einen Fehler gemacht», hatte er «Radio Lausitz» gesagt und auch auf dpa-Anfrage eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein.
Aufhebung der Immunität keine Feststellung von Schuld
Der Sächsische Landtag stellte klar, dass mit der Aufhebung der Immunität keine Beweiswürdigung einhergeht. «Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität stellt daher keine Feststellung von Schuld oder Unschuld des betroffenen Abgeordneten dar. Bei Anträgen, die Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften betreffen, soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden», teilte das Parlament mit.
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