Die Landestalsperrenverwaltung erinnert zu Beginn der Sommerferien daran, dass das Baden in den 25 sächsischen Trinkwassertalsperren strengstens verboten ist. Dazu zählt auch die Talsperre Radeburg II. Dies dient dazu, Verunreinigungen des wichtigen Trinkwassers zu verhindern. Auch der Zugang zum unmittelbaren Uferbereich der Talsperren ist untersagt, so die Landestalsperrenverwaltung am Freitag.
In Sachsen gibt es insgesamt 25 Trinkwassertalsperren (einschließlich der zugehörigen Vorsperren bzw. Vorbecken): die Talsperren Altenberg, Carlsfeld, Cranzahl, Dröda, Eibenstock, Einsiedel, Forchheim, Gottleuba, Großer Galgenteich, Klingenberg, Lehnmühle, Lichtenberg, Muldenberg, Neunzehnhain I, Neunzehnhain II, Radeburg II, Rähmerbach, Rauschenbach, Saidenbach, Sosa, Stollberg, Werda sowie die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dörnthaler Teich, Oberen Großhartmannsdorfer Teich und Obersaidaer Teich.