Die Landestalsperrenverwaltung erinnert zu Beginn der Sommerferien daran, dass das Baden in den 25 sächsischen Trinkwassertalsperren strengstens verboten ist. Dazu zählt auch die Talsperre Radeburg II. Dies dient dazu, Verunreinigungen des wichtigen Trinkwassers zu verhindern. Auch der Zugang zum unmittelbaren Uferbereich der Talsperren ist untersagt, so die Landestalsperrenverwaltung am Freitag.
Verschiedene Schutzzonen regeln die erlaubten Aktivitäten an den Talsperren. In der strengsten Zone I in Ufernähe sind Aufenthalt und Freizeitaktivitäten wie Baden oder Wassersport untersagt. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen. Die aufgestellten Schilder an den Anlagen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen können allen Menschen in der Region schaden und werden deshalb zur Anzeige gebracht.
In Sachsen gibt es insgesamt 25 Trinkwassertalsperren (einschließlich der zugehörigen Vorsperren bzw. Vorbecken): die Talsperren Altenberg, Carlsfeld, Cranzahl, Dröda, Eibenstock, Einsiedel, Forchheim, Gottleuba, Großer Galgenteich, Klingenberg, Lehnmühle, Lichtenberg, Muldenberg, Neunzehnhain I, Neunzehnhain II, Radeburg II, Rähmerbach, Rauschenbach, Saidenbach, Sosa, Stollberg, Werda sowie die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dörnthaler Teich, Oberen Großhartmannsdorfer Teich und Obersaidaer Teich.