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Radebeuler Stadtrat berät über Straßenbau, Satzungen und Kita‑Regeln

Radebeuler Stadtrat berät über Straßenbau, Satzungen und Kita‑Regeln
Symbolbild Radebeul / pixabay WikimediaImages
Der Stadtrat Radebeul tagt am Mittwoch mit einer umfangreichen Agenda. Mehrere Bauprojekte und Grundsatzentscheidungen stehen an.

Der Stadtrat Radebeul kommt am Mittwoch zu seiner öffentlichen Sitzung im Rathaus zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Beschlüsse zu Bauvorhaben, Satzungen und Verwaltungsfragen, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Ratssaal.

Nach der Einwohnerfragestunde und der Bestätigung der Beschlussfähigkeit folgen organisatorische Punkte wie die Änderung der Tagesordnung und die Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20. Mai. Anschließend werden die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse öffentlich bekanntgegeben. Zudem informiert die Verwaltung, bevor Stadträte ihre Anfragen stellen können.

Inhaltlich prägen mehrere größere Bau- und Planungsentscheidungen die Sitzung. Unter Tagesordnungspunkt 8 soll der Baubeschluss zur Errichtung einer Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet Nach der Schiffsmühle/Zum Gleisdreieck gefasst werden. Direkt anschließend folgt unter TOP 9 der grundhafte Ausbau der Meißner Straße im Abschnitt Spitzgrundweg bis Nach der Schiffsmühle.

Mit TOP 10 steht der Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung „Dorfkern Radebeul‑Ost“ an. Ziel ist es, den historischen Charakter des Bereichs planungsrechtlich zu sichern. Unter TOP 11 berät der Stadtrat über eine Sonderregelung zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul‑West“, insbesondere für Grundstücke mit gemeinnützigen Einrichtungen.

Weitere Themen betreffen die Änderung der Geschäftskreise der Bürgermeister (TOP 12) sowie Grundsatzregelungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet (TOP 13). Zum Abschluss soll der Stadtrat eine Vergabeermächtigung für die sitzungsfreie Zeit beschließen (TOP 14), damit notwendige Bau‑ und Lieferleistungen auch während der Sommerpause vergeben werden können.