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Haushalt 2026 für Nordsachsen trotz Defizit genehmigt

Haushalt 2026 für Nordsachsen trotz Defizit genehmigt
Symbolbild Finanzen. Foto: pixabay image4you
Von: Meißen News
Der Landkreis kann wieder planen und investieren. Doch die Finanzlage bleibt kritisch – das Defizit wächst weiter.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt 2026 für den Landkreis Nordsachsen freigegeben. Wie die Behörde am Dienstag, 26. Mai, mitteilte, endet damit die haushaltslose Zeit des Jahres 2025, in der nur zwingend notwendige Ausgaben möglich waren. Der Landkreis erhält damit wieder Planungssicherheit für Investitionen, teilte die Landesdirektion weiter mit.

Gleichzeitig bleibt die finanzielle Lage des Kreises angespannt. LDS-Präsident Béla Bélafi erklärte, alle Ausgaben müssten kritisch überprüft und Einnahmen gesteigert werden. Besonders problematisch sei, dass der Landkreis bei Pflichtaufgaben kaum Spielraum habe. Die Landesdirektion kündigte an, den Konsolidierungsprozess weiter zu begleiten.

Auch Landrat Kai Emanuel bewertete die Freigabe ambivalent. Zwar bringe die Genehmigung Stabilität im Tagesgeschäft, an der grundlegenden Finanzlage ändere sich jedoch nichts. Das jährliche Defizit wachse um rund 70 Millionen Euro. Steigende Sozialausgaben würden derzeit über Kassenkredite finanziert.

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Für das Jahr 2026 plant der Landkreis Investitionen von rund 33,6 Millionen Euro, unter anderem in Straßenbau, Bildung und den Rettungsdienst. Zur Finanzierung sollen Kredite in Höhe von 19,6 Millionen Euro aufgenommen werden. Diese sowie weitere finanzielle Verpflichtungen wurden von der Landesdirektion mit Auflagen genehmigt. Der Kreisumlagesatz bleibt unverändert bei 34,49 Prozent. Dennoch kann der Landkreis weiterhin keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die Zahlungsfähigkeit soll erneut durch Kassenkredite gesichert werden.

Die Genehmigung des Haushalts basiert auf einer Sonderregelung des Freistaates Sachsen, die angesichts anhaltender Krisen eine Haushaltsfreigabe trotz Defiziten ermöglicht. Gleichzeitig wurde dem Landkreis auferlegt, spätestens bis zum Haushalt 2029 ein verbindliches Konsolidierungskonzept vorzulegen, das konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage enthält.

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