Zwei Kleine Anfragen des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste an die sächsische Staatsregierung (Drs.-Nr.: 8/5384 und 8/5385) rücken die Sozialleistungsquote von Flüchtlingen im Landkreis Meißen in den Fokus. Aus den Antworten geht hervor, dass zum Stichtag 31. Dezember 2025 mindestens 903 syrische Staatsbürger aus „Flucht- und Asylgründen“ im Landkreis lebten; regulär eingewanderte Syrer sind dabei nicht eingerechnet. Das teilte der Abgeordnete mit.
Nach den vorliegenden Zahlen bezogen 636 dieser Syrer Sozialhilfe, weitere 14 Personen erhielten Arbeitslosengeld. Unter den Sozialhilfeempfängern befanden sich 442 Syrer im erwerbsfähigen Alter. Zum Vergleich: Am selben Stichtag gingen 223 Syrer einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nach. Damit war nach dieser Auswertung nur etwa jeder dritte erwerbsfähige Syrer in Vollzeit erwerbstätig.
Ähnliche Verhältnisse zeigen die Daten für weitere Herkunftsländer. Ende Dezember 2025 lebten demnach mindestens 366 afghanische Staatsbürger „im Kontext von Fluchtmigration“ im Landkreis Meißen. 217 von ihnen erhielten Sozialhilfe, was einer Quote von 60 Prozent entspricht. 153 Afghanen im erwerbsfähigen Alter bezogen Sozialhilfe, während 137 Afghanen in Vollzeit arbeiteten. Bei Irakern wurden 156 Personen gezählt, von denen 65 Sozialhilfe bezogen (42 Prozent); 46 davon waren im erwerbsfähigen Alter. In Vollzeit beschäftigt waren den Angaben zufolge 36 Iraker.