In Leipzig sollen Ortschaften weiterhin keine eigenen Bürgerentscheide durchführen können. Ein entsprechender Antrag der AfD fand in der Ratsversammlung am 25. Februar keine Mehrheit.
Bürgerentscheide sind in der Stadt bislang selten. Bekanntestes Beispiel ist die Abstimmung zur Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung können Städte ihre Hauptsatzung so ändern, dass auch einzelne Ortschaften Bürgerbegehren und -entscheide durchführen dürfen. Für ein Bürgerbegehren ist zunächst das Sammeln einer festgelegten Zahl an Unterschriften erforderlich.
Die AfD argumentierte, bislang müssten Themen, die ausschließlich eine Ortschaft betreffen, im gesamten Stadtgebiet zur Abstimmung gestellt werden. Unterstützung kam aus der BSW-Fraktion. Deren Stadtrat Sascha Jecht sprach sich trotz einzelner Vorbehalte für eine Stärkung der Kompetenzen von Ortschaftsräten aus.
Zweifel an Zuständigkeiten und praktischer Umsetzung
Andere Fraktionen verwiesen dagegen auf die begrenzten Entscheidungsbefugnisse der Ortschaftsräte. Gesine Märtens von den Grünen betonte, diese Gremien dürften nur in wenigen Bereichen selbst entscheiden, etwa bei sogenannten Brauchtumsmitteln. Selbst dort sei unklar, ob ein Bürgerentscheid zulässig wäre.
AfD-Stadtrat Marius Beyer nannte zwar Themenfelder der Ortschaftsräte, wurde jedoch von Sven Morlok (Freie Fraktion/ FDP) darauf hingewiesen, dass es sich dabei überwiegend um Anhörungsrechte handle.
Sabine Heymann von der CDU verwies zudem auf die öffentliche Funktion der Ortschaftsräte als Anlaufstelle für Bürgeranliegen. SPD-Stadtrat Andreas Geisler sah praktische Probleme: Vertreter der Ortschaften im Stadtrat wären an den Wortlaut eines Bürgerentscheids gebunden und hätten kaum Spielraum für Kompromisse.
Am Ende stimmten zwölf AfD- und sieben BSW-Stadträte für den Antrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn geschlossen ab.
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Leipziger Zeitung // René Loch, unterstützt von KI