In Leipzig sollen Ortschaften weiterhin keine eigenen Bürgerentscheide durchführen können. Ein entsprechender Antrag der AfD fand in der Ratsversammlung am 25. Februar keine Mehrheit.
Bürgerentscheide sind in der Stadt bislang selten. Bekanntestes Beispiel ist die Abstimmung zur Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung können Städte ihre Hauptsatzung so ändern, dass auch einzelne Ortschaften Bürgerbegehren und -entscheide durchführen dürfen. Für ein Bürgerbegehren ist zunächst das Sammeln einer festgelegten Zahl an Unterschriften erforderlich.
Die AfD argumentierte, bislang müssten Themen, die ausschließlich eine Ortschaft betreffen, im gesamten Stadtgebiet zur Abstimmung gestellt werden. Unterstützung kam aus der BSW-Fraktion. Deren Stadtrat Sascha Jecht sprach sich trotz einzelner Vorbehalte für eine Stärkung der Kompetenzen von Ortschaftsräten aus.