Staatskanzleichef und Medienminister Oliver Schenk: »Die Richtlinie dient der Deckung des Liquiditätsengpasses, der den Kinos aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden ist. Ich danke dem Finanz- und Haushaltsausschuss dafür, dass er diesem wichtigen Vorhaben zugestimmt hat.«
Antrag der Förderung für Kinos
Kinos mit bis zu fünf Beschäftigten je Betriebsstätte können bis zu 9.000 Euro, größere Kinos bis zu 15.000 Euro erhalten. Anträge für diese Förderung können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Insgesamt stehen 1,5 Millionen Euro als Unterstützungsleistungen für Kinobetreiber zur Verfügung.Staatskanzleichef und Medienminister Oliver Schenk: »Viele Kinos waren länger als ein viertel Jahr geschlossen. Sie öffnen jetzt in der traditionell besucherschwächsten Zeit und können ihre Sitzplatzzahlen nur sehr eingeschränkt auslasten. Mit unserem Programm wollen wir die Kinos in dieser für sie schweren Zeit unterstützen und damit auch einen Beitrag für den Film- und Medienstandort Sachsen leisten.«
Quelle: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238561