Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) und deren Jugendorganisation, die Junge Alternative (JA), als Verdachtsfälle überwachen darf. Die Entscheidung folgt der Bewertung, dass hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen.
Die Beobachtung einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung basiert auf dem Bundesverfassungsschutzgesetz und ist trotz des besonderen Schutzes politischer Parteien gerechtfertigt. Die Urteile gegen die AfD und die Junge Alternative stützen sich auf detaillierte Prüfungen ihrer Äußerungen und Programme, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.