Mutmaßlicher PKK-Funktionär kommt aus U-Haft frei
Nach mehr als zehn Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Untersuchungshaft eines mutmaßlichen leitenden Funktionärs der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK aufgehoben. Der Mann war im November 2025 verhaftet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhob im Mai Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Das Oberlandesgericht Dresden verlängerte die Untersuchungshaft des türkischen Staatsangehörigen Anfang August, wie aus dem Beschluss des BGH hervorgeht. Daraufhin beantragte seine Verteidigerin die Aufhebung. Dem stimmten die Richter in Karlsruhe zu. Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig, weil das Verfahren nach der letzten Haftentscheidung nicht mehr mit der gebotenen Beschleunigung geführt worden sei. Sowohl am Tatvorwurf als auch an den Haftgründen habe sich jedoch nichts geändert, heißt es in dem Beschluss des BGH. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll der Beschuldigte mehrere Jahre lang in leitender Funktion für PKK-Aktivitäten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle verantwortlich gewesen sein. Seit Mitte 2025 soll er den Ermittlungen zufolge auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors «Nord» innegehabt haben. Dieser PKK-Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen. In seinen Funktionen soll er vor allem die Eintreibung von jährlichen Geldbeträgen von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben. Ferner soll er im Jahr 2017 eine Bestrafungsaktion gegenüber einem Opfer in Berlin angeordnet haben, wobei dieser durch einen unbekannt gebliebenen Täter mit einem Messerstich in den Rücken verletzt worden sein soll. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft richtet sich gegen zwei weitere Männer. Das Oberlandesgericht hat laut BGH-Beschluss noch nicht über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entschieden. Die PKK nahm in den 1980er Jahren den bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei auf, rückte später aber von der Forderung eines unabhängigen Staates ab. Seit 1993 unterliegt sie in Deutschland einem Betätigungsverbot und wird in der EU wie in der Türkei und den USA als Terrororganisation geführt. Im Zuge eines neuen Versuchs eines Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK hatte die Organisation ihre Auflösung angekündigt. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBGH: Länge der Untersuchungshaft unverhältnismäßig
Mann in leitender Funktion für die PKK in Deutschland
Zwei weitere Männer angeklagt